FÜRACKER: ÜBER 10,6 MILLIONEN EURO FÜR GLASFASERANSCHLÜSSE IN OBERBAYERN, MITTELFRANKEN UND OBERFRANKEN

7 Kommunen und 1 Rathaus profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Unser Ziel in Bayern ist Gigabit bis in jedes Haus! Internet ist ein fester Bestandteil im Alltag und begleitet fast jede berufliche Tätigkeit. Leistungsfähige Glasfasernetze sind das Tor zur Welt unserer Zeit und Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um seinen Bürgerinnen und Bürgern bestmöglichen Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 10,6 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute sieben Kommunen und ein Rathaus aus drei Regierungsbezirken. Damit profitieren künftig über 2.200 Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Bescheidversands an die Gemeinden.
Bayernweit konnten seit 2018 bereits über 3.800 Einrichtungen, davon 2.900 öffentliche Schulen, mit über 106 Millionen Euro gefördert werden. Mit dem bayerischen Förderprogramm „Glasfaser/WLAN-Richtlinie“ können alle öffentlichen Schulen im Freistaat direkt an leistungsstarke Glasfaser angebunden werden. 92 Prozent der öffentlichen Schulen sind bereits gigabitfähig versorgt.
Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat den Weg geebnet und kann als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch dort fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind über 1.400 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit bis 2025.
Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 über 2,3 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 85.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 250-23 Stm - Versand Breitband Förderbescheide (PDF-Format, 136667 Byte)