Häufige Fragen zur Kofinanzierung

Hier beantworten wir einige zentrale Fragen, die den Breitbandausbau in Bayern und die bayerische Kofinanzierung betreffen. Diese sollen eine erste Orientierung bieten. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen das Bayerische Breitbandzentrum sowie die Breitbandmanager an den örtlich zuständigen Ämtern für Breitband, Digitalisierung und Vermessung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bewilligung

Für die Antragstellung werden ein ausgefülltes, unterschriebenes und gesiegeltes Antragsformular (Musterantragsformular ist unter "Dokumente und Links" hinterlegt) sowie der Förderbescheid des Bundes benötigt.

Hinweis: Falls der Antragsteller für mehrere Kommunen handelt, ist außerdem ein Nachweis der Vertretungsmacht beizufügen.

Ja, der Förderantrag kann per E-Mail an kofinanzierung.bundesprogramm@ldbv.bayern.de übermittelt werden.

Bei Beantragung einer vorläufigen Förderzusage (Bund/Bayern) kann im Finanzierungsplan die Härtefallregelung der Kofinanzierung noch nicht berücksichtigt werden. Die Höhe einer eventuellen Härtefallförderung (vergl. „Förderkonditionen zur Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie“, Nr. 2) kann erst im endgültigen Kofinanzierungs-Förderbescheid anhand der dann aktuellen Finanzkraftzahlen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre, Stichtag ist Zeitpunkt der Antragstellung, vollständige Vorlage des Förderantrags) berechnet und ausgewiesen werden. Bei vorläufigen Förderzusagen (auf Grundlage von Kostenschätzungen) sind zukünftige Finanzkraftdaten noch nicht bekannt. Bereits bei einem Antrag auf vorläufige Bundesförderung sollte dies beachtet werden.

Auszahlung

Für einen Auszahlungsantrag sind das ausgefüllte, unterschriebene und gesiegelte Antragsformular (Muster 3 zu den VV zu Art. 44 BayHO), die Auszahlungsmitteilung des Bundes sowie bei erster Auszahlung der Kooperationsvertrag bzw. Pachtvertrag zu übermitteln.

Ja, Abschlagszahlungen sind möglich. Dies gilt auch bei einem vorläufigen Bescheid, sofern die Ausgaben tatsächlich angefallen sind und der Bund ebenfalls anteilig ausgezahlt hat.

Sonstiges

Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums muss zuerst beim Bund bzw. dem vom Bund beauftragten Projektträger beantragt werden. Im Falle einer positiven Entscheidung ist sodann die Verlängerung des Bewilligungszeitraums auch beim LDBV unter Vorlage des Änderungsbescheids des Bundes zu beantragen. Die Beantragung kann formlos erfolgen.

Im Falle einer Erhöhung der Fördersumme durch den Bund nach Erlass des Kofinanzierungs-Förderbescheids bitten wir um einen Änderungsantrag durch Übermittlung eines angepassten Antragsformulars sowie des entsprechenden Änderungsbescheids des Bundes.

Sollte sich die Fördersumme des Bundes aufgrund eines Änderungs-, Widerrufs- oder Rücknahmebescheid reduzieren oder gegeben falls komplett entfallen, ist dies der Bewilligungsstelle am LDBV unter Vorlage des neuen Bundesbescheids mitzuteilen (vgl. Nr. 6.8 KofGibitR).

Nein, die Mittel werden bis zum Ende des im Förderbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums automatisch in das folgende Haushaltsjahr übertragen.