Breitbandrichtlinie
Offizielle Dokumente
Die Breitbandrichtlinie, überarbeitet durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, wurde am 09.07.2014 von der EU-Kommission genehmigt.
Gemäß Schreiben der EU-Kommison vom 02.10.2017, ist die Kommisionsentscheidung vom 11.08.2017 ("VULA-Entscheidung"), auch auf bestehende und zukünftige Breitbandfördermaßnahmen in Bayern anwendbar.
Schreiben der EU-Kommision vom 02.10.2017
"VULA-Entscheidung" der EU-Kommision vom 11.08.2017
Leitlinien der Europäischen Kommission
Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01)