Die Glasfaser-/WLAN-Richtlinie im Überblick

Direkte Glasfaseranschlüsse für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser

Neue digitale Anwendungsmöglichkeiten in Bildung, Medizin und Verwaltung setzen eine gigabitfähige digitale Infrastruktur vor Ort voraus. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen, damit sie ihre zentralen Einrichtungen direkt mit Glasfaser erschließen und die WLAN-Infrastruktur ausbauen können. Dank der eigenständigen Förderrichtlinie ist das Verfahren besonders unkompliziert.

Gegenstand der Förderung
Gegenstand einer FTTB-Förderung ist die erstmalige Herstellung eines durchgängigen Glasfaseranschlusses einschließlich Netzabschlusseinheit. Gegenstand einer WLAN-Förderung (nur für Plankrankenhäuser) ist die Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Infrastruktur einschließlich der dazu erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude.


Zuwendungsempfänger

  • Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Krankenhausträger der gemäß Art. 5 Abs. 2 BayKrG in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommenen Krankenhäuser
  • Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Bezirke im Freistaat Bayern


Höhe der Förderung - Glasfaseranschlüsse

  • Der Fördersatz beträgt 90 % für Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, ansonsten 80 %.
  • Förderhöchstbetrag für Schulen: 50.000 Euro je öffentlicher Schule, unabhängig von der Anzahl der Standorte.
  • Förderhöchstbetrag für Krankenhäuser: 50.000 Euro je im Krankenhausplan ausgewiesenem Krankenhausstandort.
  • Förderhöchstbetrag für Rathäuser (Gemeinden / Bezirke): 20.000 Euro je Gemeinde, die noch nicht an ein kommunales Behördennetz angeschlossen ist. Für den Fall, dass die Gemeinde bereits angeschlossen ist oder verbindlich erklärt, sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Bewilligung an ein KomBN und damit an das Bayerische Behördennetz anzuschließen (entweder direkt oder indirekt im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft), erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf 50 000 Euro.
  • Für die Erschließung der Landratsämter besteht eine eigenständige Unterstützungsleistung.

Härtefallregelung: Sofern für die erstmalige Herstellung eines Glasfaseranschlusses einer öffentlichen Schule oder eines Plankrankenhauses ein Tiefbau auf einer Länge von mehr als 1 500 Meter erforderlich ist, erhöht sich der Förderhöchstbetrag um 10 000 Euro auf dann 60 000 Euro.
 

Förderantrag
Zuständig für die Prüfung und Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen der GWLANR ist das

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sachgebiet BBZ 2 "Fördervollzug Heimat"
Alexandrastr. 4
80538 München
E-Mail: GWLAN@ldbv.bayern.de
Telefon: 089 / 2129 1411

Den Förderantrag finden Sie hier zum Download.
Förderanträge und entsprechende Anlagen sind vorzugsweise per E-Mail an die Bewilligungsstelle zu senden.


WLAN-Förderung

  • Krankenhäuser: Der Förderhöchstbetrag bei WLAN-Förderung je im Krankenhausplan ausgewiesenem Krankenhausstandort beträgt 5 000 Euro (Fördersätze wie oben).
  • Schulen: Für die Erschließung öffentlicher Schulen mit WLAN-Infrastruktur können seit September 2019 keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Die Erschließung der Schulen wird nun direkt vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gefördert. weitere Informationen
  • Rathäuser: Zur Förderung der WLAN-Infrastruktur an Rathäusern nutzen Sie das Angebot des BayernWLAN Zentrum Straubing.