Füracker: starke Fördersätze Von bis zu 90 % – Bayerns Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie bis 2029  verlängert

Bund ist verantwortlich für Glasfaserausbau – massive Kürzung der Bundesmittel daher absolut unverantwortlich

„Der Bund ist verantwortlich für den Breitbandausbau. Trotz dieser klaren und verfassungsrechtlich verbrieften Zuständigkeit für eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben überhaupt, will die Bundesregierung ihre Mittel zur Glasfaserförderung massiv kürzen. Statt der für Bayern bereits versprochenen 460 Millionen Euro stünden 2024 nur noch 295 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher sind bereits über 1.100 bayerische Kommunen in die Graue-Flecken-Förderung des Bundes eingestiegen. Im dritten Jahr in Folge lässt der Bund eine große Zahl der vielen Bewerberkommunen im Stich! Welche Fördermittel der Bund ab 2025 für bayerische Kommunen bereitstellen wird, bleibt völlig offen. Derart unverantwortlich und ignorant darf die digitale Zukunft nicht torpediert werden! Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist zentrale Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und längst unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit fast aller Unternehmen. Anders als der Bund erkennen wir dieses klare Gebot der Digitalisierung und handeln entsprechend! Bayern verlängert sein kraftvolles Kofinanzierungsprogramm daher jetzt bis zum Jahr 2029. Die niedrigen Fördersätze des Bundes werden so langfristig von schwachen 50 Prozent auf in der Regel 90 Prozent angehoben. Wir schaffen Planungssicherheit für unseren Kommunen!“ so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zur Veröffentlichung der neuen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0.

Füracker weiter: „Rund 2,5 Milliarden Euro an Landesmitteln hat der Freistaat seit 2014 bereits für den Glasfaserausbau ausgegeben – rein freiwillig und ohne jede Zuständigkeit. Wir scheuen keine Kosten, um unsere Bürgerinnen und Bürger in allen Teilen Bayerns mit gigabitschnellem Internet zu versorgen.“

Wie schon in der Vergangenheit werden mit der neuen Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 die niedrigen Fördersätze des Bundes deutlich angehoben. Mit einem neuen Lückenschlussprogramm wird es den Kommunen zudem ermöglicht, für förderfähige, aber bislang unberücksichtigt gebliebene kleinere Teilgebiete einen stark vereinfachten Förderantrag zu stellen. Daneben verfügt Bayern mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie als einziges Bundesland über eine eigene, vom Bundesprogramm unabhängige Förderung als Spezialwerkzeug für Gewerbegebiete und Kommunen mit besonderem Nachholbedarf. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.