Füracker: Über 12 Millionen Euro für Glasfaseranschlüsse in fünf Regierungsbezirken
3.096 Adressen in zehn Kommunen und ein Rathaus profitieren von bayerischer Gigabitförderung
„Unser bayerisches Ziel ist Gigabit bis in jedes Haus! Diesem Ziel kommen wir wieder einen großen Schritt näher! Eine moderne digitale Infrastruktur ist Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um eine bestmögliche Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den ländlichen Regionen zu ermöglichen. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 12 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute 10 Kommunen und ein Rathaus aus fünf Regierungsbezirken. „Damit sollen 3.096 Adressen mit Glasfaser ausgebaut werden“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Bescheidversands an die Gemeinden.
Bayernweit konnten seit 2018 bereits 3.803 Einrichtungen, davon 2.900 öffentliche Schulen, mit über 106 Millionen Euro gefördert werden. Mit dem bayerischen Förderprogramm „Glasfaser/WLAN-Richtlinie“ können alle öffentlichen Schulen im Freistaat direkt an leistungsstarke Glasfaser angebunden werden. 91 Prozent der öffentlichen Schulen sind bereits gigabitfähig versorgt.
Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat den Weg geebnet und kann als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch dort fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind über 1.260 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit bis 2025.
Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 über 2,1 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 80.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und über den Umfang der Fördergebiete.
068-23 _liste Versand Breitband Förderbescheide (PDF-Format, 139863 Byte)